BEITRAGSORDNUNG
§ 1
In Übereinstimmung mit der Satzung des Jenaer Schützenvereines ERLKÖNIG e.V. wird diese Beitragsordnung erlassen. Sie gilt für alle eingetragenen Mitglieder des Vereines.
Eingetragenes Mitglied ist, dessen schriftlicher Aufnahmeantrag durch den Vorstand des Jenaer Schützenverein ERLKÖNIG e.V. zugestimmt wurde.§ 2
Bei Eintritt in den Jenaer Schützenverein ERLKÖNIG e.V. wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 80,00 EUR (€) erhoben.
Für Schüler sowie Lehrlinge und Studenten mit gültiger Ausbildungsbestätigung beträgt die Aufnahmegebühr 10,00 EUR (€).
Für die Ehegattinnen und Ehegatten von Vereinsmitgliedern, die keine Beitragsrückstände und sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein haben, wird die Aufnahmegebühr auf 10,00 EUR (€) festgelegt.§ 3
Jedes Mitglied ist verpflichtet durch regelmäßige finanzielle Beiträge zum Etat des Jenaer Schützenvereines ERLKÖNIG e.V. beizutragen.
Die Beitragshöhe beträgt 64,00 EUR (€) im Jahr.
Für Lehrlinge, Studenten, Hausfrauen, Rentner und sonstige Bürger ohne eigenes Einkommen beträgt der Beitrag 32,00 EUR (€) pro Jahr.
Schüler entrichten einen jährlichen Beitrag von 20,00 EUR (€).§ 4
Der Mitgliedsbeitrag wird halbjährlich mit dem 15. der Monate Januar bzw. Juli fällig.
Als Zahlungsart gilt vorzugsweise der Bankeinzug per Lastschrift. Die Barzahlung beim Schatzmeister gegen Quittung und die Überweisung auf das Vereinskonto sind als Ausnahmen möglich.
Die Beitragszahlungen sind im Voraus zu leisten. Längere Zeiträume sind möglich. Die Zinserlöse gehen zu Gunsten des Jenaer Schützenvereines ERLKÖNIG e.V.
Bei der Aufnahme in den Verein, wird der Mitgliedsbeitrag anteilig erhoben, wobei auf den gesamten Monat des Eintrittsdatums berechnet wird.§ 5
Bei Zahlungsrückständen über drei Monate erfolgt eine schriftliche Mahnung. Zusätzliche Mahnungen ergehen jeweils nach weiteren drei Monaten Zahlungsverzug.
Es werden Verzugszinsen und Bearbeitungskosten erhoben.§ 6
Beim Ausscheiden aus dem Verein gilt die Zahlungspflicht bis zum Ende des Halbjahres, in dem die Beendigung der Mitgliedschaft gemäß Satzung wirksam geworden ist.
§ 7
Beitragsrückzahlungen bei Austritt bzw. Ausschluß erfolgen nicht.
§ 8
Veränderungen der Beitragsordnung bedürfen der Zustimmung der Jahreshauptversammlung. Dazu ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich.
§ 9
Diese Beitragsordnung tritt in der veränderten Fassung gemäß dem Beschluß der Mitgliedervollversammlung vom 16. Mai 2001 am 1. Januar 2002 in Kraft.
Bitte beachten:
In der Mitgliederversammlung vom 16. Mai 2001 wurden bezüglich der mittlerweile erfolgten EURO-Umstellung (€) die Beitragssätze neu beschlossen. Die EURO-Beträge wurden zur Information in die folgende Tabelle eingearbeitet, sie gelten ab dem 1. Januar 2002. Außerdem wurde der Beitragszeitraum auf ein halbes Jahr verlängert:
| Aufnahmegebühr | Halbjahresbeitrag | Jahresbeitrag | |
|---|---|---|---|
| Normal | 80,00 € | 32,00 € | 64,00 € |
| Lehrlinge Studenten Hausfrauen Rentner |
10,00 € | 16,00 € | 32,00 € |
| Schüler | 10,00 € | 10,00 € | 20,00 € |
Originalfassung vom 26. Mai 1993 mit den Änderungen vom 16. Mai 2001
verWWWebt am 19. November 1995
letzte Änderung am 29. Mai 2002 © Hmg.