BEITRAGSORDNUNG

- beschlossen am 20. Mai 2015 - gültig ab 1. Januar 2016 -

§ 1

In Übereinstimmung mit der Satzung des Jenaer Schützenvereines ERLKÖNIG e.V. wird diese Beitragsordnung erlassen. Sie gilt für alle eingetragenen Mitglieder des Vereines.
Eingetragenes Mitglied ist, dessen schriftlicher Aufnahmeantrag durch den Vorstand des Jenaer Schützenverein ERLKÖNIG e.V. zugestimmt wurde.

§ 2

Bei Eintritt in den Jenaer Schützenverein ERLKÖNIG e.V. wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 100,00 EUR () erhoben.
Für Lehrlinge und Studenten mit gültiger Ausbildungsbestätigung beträgt die Aufnahmegebühr 50,00 EUR ().
Für Schüler sowie Ehepartner von Vereinsmitgliedern, die keine Beitragsrückstände und sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein haben, wird die Aufnahmegebühr auf 10,00 EUR () festgelegt.

§ 3

Jedes Mitglied ist verpflichtet durch regelmäßige finanzielle Beiträge zum Etat des Jenaer Schützenvereines ERLKÖNIG e.V. beizutragen.
Die Beitragshöhe beträgt 68,00 EUR () im Jahr.
Für Lehrlinge, Studenten, Hausfrauen, Rentner und sonstige Bürger ohne eigenes Einkommen beträgt der Beitrag 36,00 EUR () pro Jahr.
Schüler entrichten einen jährlichen Beitrag von 24,00 EUR ().

§ 4

Der Mitgliedsbeitrag wird halbjährlich mit dem 15. der Monate Januar bzw. Juli fällig.
Als Zahlungsart gilt der Bankeinzug per Lastschrift.
Die Zinserlöse gehen zu Gunsten des Jenaer Schützenvereines ERLKÖNIG e.V.
Bei der Aufnahme in den Verein, wird der Mitgliedsbeitrag anteilig erhoben, wobei auf den gesamten Monat des Eintrittsdatums berechnet wird.

§ 5

Bei Zahlungsrückständen über drei Monate erfolgt eine schriftliche Mahnung. Zusätzliche Mahnungen ergehen jeweils nach weiteren drei Monaten Zahlungsverzug.
Es werden Verzugszinsen und Bearbeitungskosten erhoben.

§ 6

Beim Ausscheiden aus dem Verein gilt die Zahlungspflicht bis zum Ende des Halbjahres, in dem die Beendigung der Mitgliedschaft gemäß Satzung wirksam geworden ist.

§ 7

Beitragsrückzahlungen bei Austritt bzw. Ausschluß erfolgen nicht.

§ 8

Veränderungen der Beitragsordnung bedürfen der Zustimmung der Jahreshauptversammlung. Dazu ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich.

§ 9

Diese Beitragsordnung tritt in der geänderten Fassung gemäß des Beschlusses der Mitgliedervollversammlung vom 20. Mai 2015 am 1. Januar 2016 in Kraft.


Übersicht:

  Aufnahmegebühr Halbjahresbeitrag Jahresbeitrag
Normal 100,00 €     34,00 €     68,00 €    
Lehrlinge
Studenten
50,00 €     18,00 €     36,00 €    
Hausfrauen     
Rentner
100,00 €     18,00 €     36,00 €    
Schüler 10,00 €     12,00 €     24,00 €    
Ehepartner 10,00 €     *)         *)        
*) Anmerkung: Beitragshöhe entsprechend persönlicher Einstufung in "Normal" oder "Studenten" oder "Haus­frauen" bzw. "Rentner".


geänderte Fassung gemäß Beschluß der Mitgliederversammlung vom 20. Mai 2015 eingearbeitet
- zuletzt bearbeitet am 13. Juni 2015 © Hmg. -